Zeigt im geteilten Schild, in Gold einen Zweig mit fünf grünen Blättern, in blau ein silbernes Büffelhorn.
Begründung: Das Büffelhorn aus dem Wappen der Grafen von Wölpe weist auf die enge Bindung von Hagen an ihre Grafschaft hin, die etwa von 1180 - 1300 bestanden hat und dann von den Herzögen von Braunschweig - Lüneburg aufgekauft worden ist. Das Symbol für Hagen steht in engem Zusammenhang mit dem Grinderwald. Man wird den Ort als frühe Rodesiedlung und damit als Vorläufer der im Stadtgebiet vertretenen Hagenhufendörfer einstufen. Er ist als Teil eines wendischen Freiengerichts nachzuweisen. Im späten Mittelalter war Hagen Sitz eines Holzgerichts, dass 14 Dörfer am Grinderwald umfasst hat. Dies Gericht hat alljährlich in Hagen getagt, ehe es um 1550 nach Wölpe verlegt wurde bzw. einging. Der grüne Zweig bezieht sich also gleichzeitig auf die Entstehung des Dorfes, die Bindung an den Grinderwald sowie den Ortsnamen.